catt
16-02-2007, 00:09
Der Hintergrund:
Darf der Staat heimlich einen Privatcomputer durchsuchen?
Generalbundesanwältin Monika Harms hatte beantragt, dass auf dem Computer eines Terrorismus-Verdächtigen Spionage-Software (Trojaner) per Internet installiert werden darf. Diese sollte den Inhalt der Festplatte kopieren und per Internet an das Bundeskriminalamt schicken. Dieser Antrag ist aber vom Bundesgerichtshof in letzter Instanz abgelehnt worden.
Man argumentiert damit, dass für Verdächtige eine nicht erkennbare Durchsuchung des PCs weniger belastend wäre, als wenn z.B. die Polizei den PC bei einer Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmt hätte. Bei einer (richterlich angeordneten!) Wohnungsdurchsuchung müssen entweder der Verdächtige selbst oder eine Vertrauensperson anwesend sein, sie können das Vorgehen der Polizei quasi kontrollieren. Außerdem muß hierzu ein gerichtlicher Beschluß, also ein dringender Tatverdacht vorliegen.
Der Betroffene weiß übrigens heute noch nicht, dass sein Computer heimlich ausspioniert werden sollte (und wird es auch nie erfahren).
Die Pläne:
Nachdem ein solches Vorgehen abgelehnt wurde (es verstößt gegen das Grundgesetz, da die Privatsphäre verletzt wird!), will die große Koalition jetzt solche Untersuchungen nicht nur erlauben, sondern auch ausweiten. Innenminister Wolfgang Schäuble will eine rechtliche Grundlage für die heimliche Untersuchung von Computern schaffen. Dabei geht es nicht nur um eine Änderung der Strafprozessordnung, potentiell muss auch das GRUNDGESETZ geändert werden. Da Union und SPD hier zusammen arbeiten, haben sie sogar eine für eine Änderung notwendige Zweidrittelmehrheit. Nach Schäubles Plänen soll die Durchsuchung von Festplatten sogar noch erheblich ausgeweitet werden. Zur Diskussion steht zum Beispiel, dass Computer auch vorsorglich (also ohne Tatverdacht!) ausspioniert werden dürfen. Damit ist die Privatsphäre eindeutig verletzt. In Nordrhein-Westfalen wurde bereits Ende des letzten Jahres ein entsprechendes Gesetzt für den Landesverfassungsschutz beschlossen.
Das Szenario:
Sollte ein entsprechender Beschluss und eine Änderung des Grundgesetzes (zu beidem ist die Koalition von CDU und SPD im Moment ohne weiteres in der Lage!) durchgesetzt werden, kann die Festplatte eines JEDEN deutschen Internet-Nutzers ausspioniert werden. Dies wird vom Benutzer nicht bemerkt. Es muss auch nicht den geringsten Tatverdacht geben, es kann praktisch jeden von uns treffen. Schäuble selbst ist laut seinen eigenen Aussagen „für einen weiten Anwendungsbereich“.
Warum sollen unsere Festplatten ausspioniert werden?
Wiedermal wird mit der Angst der Bürger gespielt. Man gibt an, dass solche Maßnahmen zur Bekämpfung von Verbrechen (allen voran Terrorismus) heutzutage einfach notwendig sind, man will mit „den Bösen“ ja technisch schritthalten können. Man geht also davon aus, dass Terroristen auch nach einem solchen Gesetz ihre Aktivitäten akribisch auf einer internen Festplatte eines ans Internet angeschlossenen Rechners planen. Natürlich unverschlüsselt. Wie viele Terroranschläge hat es eigentlich in Deutschland in der letzten Zeit gegeben?
Ach ja, was meint eigentlich Herr Schäuble dazu? In einem taz-Interview sagte er auf die Frage: Haben Sie Angst vor den sogenannten Trojanern, also vor Spionagesoftware? „Nein, ich öffne grundsätzlich keine Anhänge von E-Mails, die ich nicht einschätzen kann. Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken.“
Komisch. Darauf wären High-Tech-Terroristen bestimmt nicht gekommen. Aber vielleicht würde ein Zugriff auf den Computer des anständigen Herrn Stäuble ja endlich ein Licht in den CDU-Spendenskandal bringen?
Wem zeigst du deine Festplatte?
Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist, wie gesagt, auf dem Wege und an einer Mehrheit im Bundestag wird dieser nicht scheitern. Wer ein solchen Gesetz (und unter Umständen sogar eine Verfassungsänderung) vermeiden will, muss sich also politisch aktiv beteiligen. Es besteht keine Hoffnung darauf, dass noch mal alles gut geht wenn man sich einfach nur zurücklehnt. Derzeit sind von verschiedenen Gruppen Aktionen gegen diese Änderungen geplant (Demonstrationen, offene Protestbriefe). Letztendlich bleibt dem Bürger aber nur eine Verfassungsbeschwerde in Form einer Sammelklage.
Weitere Informationen gibt es z.B. unter:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
http://www.starostik.de/VB/vorratsdatenspeicherung.shtml
-catt
Darf der Staat heimlich einen Privatcomputer durchsuchen?
Generalbundesanwältin Monika Harms hatte beantragt, dass auf dem Computer eines Terrorismus-Verdächtigen Spionage-Software (Trojaner) per Internet installiert werden darf. Diese sollte den Inhalt der Festplatte kopieren und per Internet an das Bundeskriminalamt schicken. Dieser Antrag ist aber vom Bundesgerichtshof in letzter Instanz abgelehnt worden.
Man argumentiert damit, dass für Verdächtige eine nicht erkennbare Durchsuchung des PCs weniger belastend wäre, als wenn z.B. die Polizei den PC bei einer Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmt hätte. Bei einer (richterlich angeordneten!) Wohnungsdurchsuchung müssen entweder der Verdächtige selbst oder eine Vertrauensperson anwesend sein, sie können das Vorgehen der Polizei quasi kontrollieren. Außerdem muß hierzu ein gerichtlicher Beschluß, also ein dringender Tatverdacht vorliegen.
Der Betroffene weiß übrigens heute noch nicht, dass sein Computer heimlich ausspioniert werden sollte (und wird es auch nie erfahren).
Die Pläne:
Nachdem ein solches Vorgehen abgelehnt wurde (es verstößt gegen das Grundgesetz, da die Privatsphäre verletzt wird!), will die große Koalition jetzt solche Untersuchungen nicht nur erlauben, sondern auch ausweiten. Innenminister Wolfgang Schäuble will eine rechtliche Grundlage für die heimliche Untersuchung von Computern schaffen. Dabei geht es nicht nur um eine Änderung der Strafprozessordnung, potentiell muss auch das GRUNDGESETZ geändert werden. Da Union und SPD hier zusammen arbeiten, haben sie sogar eine für eine Änderung notwendige Zweidrittelmehrheit. Nach Schäubles Plänen soll die Durchsuchung von Festplatten sogar noch erheblich ausgeweitet werden. Zur Diskussion steht zum Beispiel, dass Computer auch vorsorglich (also ohne Tatverdacht!) ausspioniert werden dürfen. Damit ist die Privatsphäre eindeutig verletzt. In Nordrhein-Westfalen wurde bereits Ende des letzten Jahres ein entsprechendes Gesetzt für den Landesverfassungsschutz beschlossen.
Das Szenario:
Sollte ein entsprechender Beschluss und eine Änderung des Grundgesetzes (zu beidem ist die Koalition von CDU und SPD im Moment ohne weiteres in der Lage!) durchgesetzt werden, kann die Festplatte eines JEDEN deutschen Internet-Nutzers ausspioniert werden. Dies wird vom Benutzer nicht bemerkt. Es muss auch nicht den geringsten Tatverdacht geben, es kann praktisch jeden von uns treffen. Schäuble selbst ist laut seinen eigenen Aussagen „für einen weiten Anwendungsbereich“.
Warum sollen unsere Festplatten ausspioniert werden?
Wiedermal wird mit der Angst der Bürger gespielt. Man gibt an, dass solche Maßnahmen zur Bekämpfung von Verbrechen (allen voran Terrorismus) heutzutage einfach notwendig sind, man will mit „den Bösen“ ja technisch schritthalten können. Man geht also davon aus, dass Terroristen auch nach einem solchen Gesetz ihre Aktivitäten akribisch auf einer internen Festplatte eines ans Internet angeschlossenen Rechners planen. Natürlich unverschlüsselt. Wie viele Terroranschläge hat es eigentlich in Deutschland in der letzten Zeit gegeben?
Ach ja, was meint eigentlich Herr Schäuble dazu? In einem taz-Interview sagte er auf die Frage: Haben Sie Angst vor den sogenannten Trojanern, also vor Spionagesoftware? „Nein, ich öffne grundsätzlich keine Anhänge von E-Mails, die ich nicht einschätzen kann. Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken.“
Komisch. Darauf wären High-Tech-Terroristen bestimmt nicht gekommen. Aber vielleicht würde ein Zugriff auf den Computer des anständigen Herrn Stäuble ja endlich ein Licht in den CDU-Spendenskandal bringen?
Wem zeigst du deine Festplatte?
Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist, wie gesagt, auf dem Wege und an einer Mehrheit im Bundestag wird dieser nicht scheitern. Wer ein solchen Gesetz (und unter Umständen sogar eine Verfassungsänderung) vermeiden will, muss sich also politisch aktiv beteiligen. Es besteht keine Hoffnung darauf, dass noch mal alles gut geht wenn man sich einfach nur zurücklehnt. Derzeit sind von verschiedenen Gruppen Aktionen gegen diese Änderungen geplant (Demonstrationen, offene Protestbriefe). Letztendlich bleibt dem Bürger aber nur eine Verfassungsbeschwerde in Form einer Sammelklage.
Weitere Informationen gibt es z.B. unter:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
http://www.starostik.de/VB/vorratsdatenspeicherung.shtml
-catt