Bora
17-10-2004, 17:20
gilt das gesetz nicht nur für audio- und video-datenträger? zumindest in der fassung vom november 2003 war doch eine vervielfältigung von software für private zwecke (unabhängig vom kopierschutz) erlaubt. oder sind computerspiele in dem falle keine software?
jedenfalls sollte man den publishern (und die entscheiden letztendlich über den kopierschutz) den ganzen quark endlich um die ohren haun, bis er zumindest aufhört, irgendwelchen unfug auf den rechnern zu treiben...
ich sagte ja das gibt es sicher ne grauzone. genau genommen darfst du keine audiocd oder spielesoftware oder anwendungssoftware kopieren die kopiergeschützt ist.aber da gibt es ja auch noch das bgb und da steht glaube ich was von eigentum drinn. wenn man also ein spiel erwibt und dann eine kopie für den privaten eigengebrauch macht dann sollte das eigentlich o.k. gehen, oder?
ich glaube das in so einem fall kein label, künstler oder publsiehr her geht und ärger macht.
studiert hier jemand jura und kennt sich mit der thematik aus? :)
@ eni: sicher entscheidet der publisher über den kopierschutz, aber ob es richtig ist das der herstteller eines solchen kopierschutzes von der verantwortung ausgeschlossen wird seinen kopierschutz, also sein produkt, ausgiebig zu testen?
jedenfalls sollte man den publishern (und die entscheiden letztendlich über den kopierschutz) den ganzen quark endlich um die ohren haun, bis er zumindest aufhört, irgendwelchen unfug auf den rechnern zu treiben...
ich sagte ja das gibt es sicher ne grauzone. genau genommen darfst du keine audiocd oder spielesoftware oder anwendungssoftware kopieren die kopiergeschützt ist.aber da gibt es ja auch noch das bgb und da steht glaube ich was von eigentum drinn. wenn man also ein spiel erwibt und dann eine kopie für den privaten eigengebrauch macht dann sollte das eigentlich o.k. gehen, oder?
ich glaube das in so einem fall kein label, künstler oder publsiehr her geht und ärger macht.
studiert hier jemand jura und kennt sich mit der thematik aus? :)
@ eni: sicher entscheidet der publisher über den kopierschutz, aber ob es richtig ist das der herstteller eines solchen kopierschutzes von der verantwortung ausgeschlossen wird seinen kopierschutz, also sein produkt, ausgiebig zu testen?