View Full Version : [SUNFLOWERS] "daemon.dll"
sicherungskopien von programmen und games sind auch in D. erlaubt, sogar mit umgehung des kopierschutzes.
Leider falsch. Sobald ein Werk einen Kopierschutz aufweist, darf dieser zur Erstellung der Privatkopie NICHT umgangen werden. Das Recht auf Privatkopie besteht de facto nur noch auf dem Papier, da praktisch jegliche Software und Musik kopiergeschützt ist.
Was viele nicht wissen: Das Recht auf Privatkopie erkauft bei sich der Kunde bei Musik und Filmen durch die GEMA Gebühren. Groteskerweise fordert die GEMA einen höhere Vergütung für Privatkopien, obwohl das Recht darauf praktisch abgeschafft wurde.
lesenswert in Bezug auf die Gesetzeslage: http://www.heise.de/newsticker/meldung/40265
so isses eben nicht! die umgehung des kopierschutzes für eine private sicherungskopie von spielen ist laut gesetz definitiv erlaubt. das gesetz nimmt ausdrücklich für diesen fall die software, betriebssysteme und spiele von den kopierschutzumgehungsverboten aus! ich habe selber am gesetzesentwurf mitgearbeitet, wir habens hier auch schon hin und her diskutiert... :silly:
aber das wird eh nicht der letzte stand der dinge bleiben...
ps @webmaster: ich verfolge grad sehr intensiv die debatte um steam. ich habe vor ein paar jahren mit kleinen entwicklern und breitbandplattformern zusammengesessen, um über projekte nachzudenken und zu entscheiden, die neben dem online-gaming auch einen online-vertrieb von spielen einschließen sollte. quasi als vertriebsalternative und direktvermarktungskanal für kleinere studios. valve hat ja vor allen dingen auch gerade diesen vertrieb im auge und vivendi wusste damals wirklich nicht, worauf sie sich da einließen... :)
aber was der dicke gabe jetzt so im hinterkopf hat, sieht in internen diskussionen eher nach einem neuen vertriebsmonopolisten statt nach einem robin hood für entwickler aus.
aber noch ist das ja alles erst mal so halbwegs im anfangsstadium. nur schade, dass sich valve durch eine sehr schlechte dokumentation der onlineplattform mehr verärgerung eingehandelt hatte, als nötig gewesen wäre.
dass diese plattform auch raubkopierer weitgehend draußen lässt, ist kaufmännisch gesehen für valve sogar nur untergeordnetes ziel gewesen, wenn auch kein unwichtiges.
na mal sehn, was uns die zeit da noch so bringt...
Webmaster
07-12-2004, 19:06
eni hat recht !
leider habe ich den link grad net zur hand, aber dies gilt echt nur für musik CDs und video DVDs!
warum, dies weiss auch irgendwie keiner ;( lobbyarbeit? willkür? beides?
leider habe ich den link grad net zur hand, aber dies gilt echt nur für musik CDs und video DVDs!
warum, dies weiss auch irgendwie keiner ;( lobbyarbeit? willkür? beides?
eher die stärkere lobbyarbeit für musik und film. und der stärkere pc-bezug der games. und irgendeinen unterschied wollte man zwischen windows und "findet nemo" schon noch lassen... :) die spiele haben dabei irgendwie ne zwischenstellung eingenommen, zählen aber lt gesetz wegen ihrer überwiegenden form als "pc-gebundener software" noch nicht zu den werken im sinne des gesetzes...
ich hab nochmal nachgeschaut, ihr habt Recht.
Die §95a bis d, die die Umgehung des Kopierschutzes untersagen, gelten explizit nicht für Computersoftware (§69a). Auch das Recht auf Sicherheitskopie ist erwähnt (§96d).
und hier das "handfeste":
Abschnitt 8 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
UrhG § 69a Gegenstand des Schutzes
(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
UrhG § 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.
Webmaster
07-12-2004, 21:20
ich persönlich finde dies genauso wirrwarr, wie der dosenpfand. entweder behandelt man digitale medien gleich oder man lässt es.
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